Info

Honorarbasis: €100.- /50 min.

Eine kostenfreie Terminabsage oder Terminverschiebung ist bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin möglich.

Möglichkeiten der Kostenerstattung:

  • Die ÖGK erstattet €28,93- pro Stunde bei krankheitswertiger Störung und ärztlicher Überweisung.

  • Die SVS und die BVA erstatten €40.- pro Stunde bei krankheitswertiger Störung und ärztlicher Überweisung.

  • volle Kostenübernahme durch die Opferschutzstelle des Landes Vorarlberg (bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg) für Betroffene von Gewalt bzw. sexuellem Mißbrauch, der in öffentlichen oder privaten Institutionen des Landes Vorarlberg bzw. von diesen vermittelten Pflegeverhältnissen stattgefunden hat

  • volle Kostenübernahme durch das Land Vorarlberg bei Zuweisung durch die pro mente-v Beratungsstellen Kinder und Jugend Oberland bzw. Unterland

 

Praxisgemeinschaft mit Annabel Salomon